Tja, irgendwie war es ja zu erwarten, dass "wir Ösis" nicht so konsequent mit der DSGVO umgehen:
Link Nationalratsbeschluss DSGVO
Link Nationalratsbeschluss DSGVO
Heißt also dass eine Schulhomepage als einer Öffentlichen Stelle zugehörig nicht strafrechtlich belangt werden kann.
Und österreichische Blogger nüssen sich keine Stress machen, da bei uns (wenn überhaupt) erstmal verwahrnt wird.
Das heißt für mich, ich kann die Krabbelwiese einfach so weiter (fast unbetreut) laufen lassen bis sich etwas ändert.
Ansonsten kann ich als einfache Blogger-Alternative Jimdoo empfehlen. Dort wird gibt es bereits Ratschläge und Schritt für Schritt Beschreibungen der Betreiber um die eigene Jimdoo-Homepage DSGVO fit zu machen.
Danke an meinen IT-Insider, der immer besser und schneller informiert ist als ich. ;)